Ab Montag den 20.04.2020 dürfen unter gewissen Voraussetzungen und unter Beachtung der Hygienevorschriften viele Geschäfte wieder öffnen. Wir freuen uns sehr darüber, einen ersten Schritt in Richtung Normalität gehen zu können und wünschen allen Gewerbetreibenden eine erfolgreiche Wiedereröffnung.
Die Deichstadtfreunde werden dazu auch am Montag in der Neuwieder Innenstadt Plakate der IHK-Koblenz austeilen, die Sie zur Begrüßung Ihrer Kunden und Gäste gerne im Eingangsbereich Ihres Ladenlokals aufhängen dürfen.

Und falls es noch Unklarheiten gibt…..
Die wichtigsten Änderungen in RLP (ab Montag):
Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer
Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße
des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte
können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
Bibliotheken,
Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe
öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den
LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen. Abstandsregelungen,
Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem
Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig. Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen
Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von
Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise
Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten.
Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt
es Erleichterungen. Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre
Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben
geschlossen.